In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2024 wurden die neuen Hebesätze zur Ermittlung der Grundsteuer A bzw. B sowie der Gewerbesteuer ab 01.01.2025 beschlossen und eine Hebesatzsatzung erlassen (bis 31.12.2024 gelten die Hebesätze, die mit der Haushaltssatzung 2024 erlassen wurden).
Die entsprechenden Hebesätze werden mit den vom Finanzamt festgelegten Messbeträgen multipliziert.