In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2024 wurden die neuen Hebesätze zur Ermittlung der Grundsteuer A bzw. B sowie der Gewerbesteuer ab 01.01.2025 beschlossen und eine Hebesatzsatzung erlassen.
Die entsprechenden Hebesätze werden mit den vom Finanzamt festgelegten Messbeträgen multipliziert.





