Gemeindesatzung über das
Verbot des Mitführens von Hunden in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Rimsting
(Version ab 23.05.2023 gültig - Achtung: Strandanlagen-Beginn jetzt schon ab 01.03. des Jahres)
Bekanntmachungs-Verlinkung
(hier bitte klicken)
frühere Satzungsversionen:
Satzungs-Version bis Anfang 2023:
Gemeindesatzung über das Verbot des Mitführens von Hunden in öffentlichen Anlagen (jetzt nicht mehr gültig)
Aufgrund des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.1999 (GVBl. S. 86) erlässt die Gemeinde Rimsting folgende
S a t z u n g
§ 1
- In öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Rimsting ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
- Ausgenommen von der Ziffer 1 sind Blindenhunde, Diensthunde der Polizei sowie Rettungshunde.
§ 2
Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde*) sind insbesondere die Friedhöfe Rimsting und Greimharting, der Kindergarten Greimharting, Kinderspielplätze (Turnhalle, Gartenweg, Föhrenstraße), die Grundschule mit Umgriff, Sportplatz Westernach und die Bolzplätze in Greimharting und an der Nordstraße.
§ 3
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften über das Verbot des Mitführens von Hunden in öffentlichen Einrichtungen zuwiderhandelt.
§ 4
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
*) nicht Badeanstalten, siehe § 7 Abs. 2 VO über Badeanstalten (GvBl.S. 17)
(Rimsting, 02.04.2002)
Änderungssatzung zur Satzung über das Verbot des Mitführens von Hunden in öffentlichen Anlagen vom 02.04.2002
Aufgrund Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern – GO – erlässt die Gemeinde Rimsting folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
Die Satzung über das Verbot des Mitführens von Hunden in öffentlichen Anlagen vom 02.04.2002 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die in diesem Paragraphen aufgeführten öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Rimsting werden um die
- öffentliche Badewiese am Chiemsee (Strandanlage Westernach) -vom 15.4. bis 30.9.-
- öffentlichen Badewiesen am Stettner See
ergänzt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(Rimsting, 21.07.2004)