Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer bzw. deren zur Grundstücksverwaltung beauftragte Personen oder Firmen um Rückschnitt der Grundstückseinfriedungen entlang der Straßen und Wege.
Vor allem auf Gehwegen, an Grundstücks- bzw. Kreuzungseinfahrten ist es sehr wichtig, daß die Hecken, Sträucher und auch Äste von Bäumen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Für den Höhenbereich ist das sog. Lichtraumprofil maßgebend, welches an Straßen mindestens 4,50 m und auf Gehsteigen 2,50 m beträgt.
Beim Rückschnitt ist zu bedenken, daß im Winter die Äste der Bäume und Sträucher durch Naßschneelast oft stark heruntergedrückt werden. In diesem Fall muß die Durchfahrt für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge möglich sein.
Zu bedenken ist auch, daß im Beschädigungsfall (an Kleidung, Kratzer am Fahrzeug, Beschädigung der Rundumleuchte an Fahrzeugen usw. durch Äste und Sträucher) der Grundstückeigentümer bzw. Pächter vom Geschädigten bzw. seiner Versicherung haftbar gemacht werden kann.
Dies trifft auch bei Verkehrsunfällen bei Sichtbehinderungen durch in den Straßenbereich stehende Äste/Hecken zu.
Bitte veranlassen Sie deshalb frühzeitig den Rückschnitt der Bäume und Sträucher.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung auch zur Mithilfe bei der Sauberhaltung unseres Ortes.





