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Ein Führungszeugnis kann im Rathaus beantragt werden

Führungszeugnis:

Das Führungszeugnis wird mit Einzahlung (Bar oder Übersendung) von € 13,-- beantragt (evtl. auch im Auftrag). Da es zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen gibt, ist bei Auftragserteilung Art N (Standard) oder O (Zusendung an eine Behörde) sowie Verwendungszweck zu benennen. Außerdem ist noch der Geburtsname der Mutter anzugeben (Unterscheidungsmerkmal bei Namensgleichheit der Person); Jugendlichen wird das Führungszeugnis selbst zugesandt.

Beim erweiterten Führungszeugnis ist ein Schreiben der Stelle die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, vorzulegen. In dem Schreiben muss die Erfordernis der erweiterten Ausführung stehen und wer es zugesandt bekommen soll. 

Zusatzinformation

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