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Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetztes (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffen­den Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

-Ein einfaches Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt.

-Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis).

-Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Hier ist bei der Beantragung ein schriftlicher Nachweis nötig. Dieser ist von der beantragenden Stelle auszustellen.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ausschließlich durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in der Gemeinde Rimsting zu beantragen.

Falls die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Führungszeugnis wie folgend aufgelistet beantragen:

-einfaches Führungszeugnis über unsere Homepage

-erweitertes Führungszeugnis bzw. behördliches Führungszeugnis über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) www.fuehrungszeugnis.bund.de

-über einen Bevollmächtigten                                                                                 

 (hier ist eine Vollmacht, mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift und der Personalausweis des Bevollmächtigten und des Antragsstellers nötig)  

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses persönlich oder per Post unmittelbar beim BfJ stellen.

Zusatzinformation

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