Antrag und Hinweise vorübergehender Gaststättenbetrieb
Den Antrag auf Erlaubnis zum Gaststättenbetrieb (Bar, Lokal, Restaurant)
erhalten Sie beim Landratsamt Rosenheim (unter Landratsam - Online / Formulare).
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltungsanzeige), Hinweise