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Tierbestandsmeldungen und Tierseuchen-Angelegenheiten

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten zur Tierseuchenbeitragserhebung und Abwicklung wurde auf die Bayerische Tierseuchenkasse delegiert. Das bedeutet daß die Halter von Rindern, Schafen ihre jährlichen Tierzahlmeldungen nicht mehr über die Gemeinde sondern direkt an die Bayer. Tierseuchenkasse melden. Von dort bekommen Sie auch den Abgabebescheid.

Weitere Informationen zum Thema oder zum Ablauf erhalten Sie bei der TSK (Bayerische Tierseuchenkasse).

In Sachen Wildtiere und Erkrankungen dieser erhalten Sie Info auf dem Wildtierportal des Landes Bayern.

Hinweis auf die Geflügelpest-Allgemeinverfügung für den Landkreis Rosenheim vom 25.11.2022 (pdf) 
weitere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-rosenheim.de

 

 

                               

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