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Das Veterinäramt/Landratsamt Rosenheim verpflichtet alle Bienenzüchter/Halter, sämtliche Bienenvölker nach Trachtende, jedoch spätestens bis 31.12.2011 gemäß der Bienenseuchenverordnung gegen die Varroatose/Varroamilben (mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel und nach genauer Herstelleranweisung) zu behandeln.
Zum Nachweis über die Anwendung von Arzneimitteln hat der Imker ein Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln zu führen.
Auf die Zuschußmöglichkeit der Behandlung wird hingewiesen.
Informationen zur Bienenkrankheit
Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt Rosenheim, Tel. 08031/361 311
ext. Verlinkung Kontakt Veterinäramt

Zusatzinformation

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