Daxenfeuer-Verbot im Landkreis Rosenheim ab 25.03.2022 in Kraft gesetzt und ab 01.04.2022 wieder aufgehoben.
Im März 2022 herrschte extreme Trockenheit/wenig Niederschläge und damit
Vorsicht Brandgefahr / erhöhte Waldbrandgefahr
Bekanntmachung / Mitteilungtext
hierzu bitte hier klicken (Pdf, 0,5 MB)
weiterer wichtiger Hinweis der an dieser Stelle wegen Nachfragen nochmal veröffentlicht wird:
Daxenfeuer Meldungs-Pflicht beendet - Info über die neue Regelung
(gültig ab 1.1.2018)
Aufgrund der Festlegung (unter Mitwirkung vom Landratsamt Rosenheim und dessen Rundschreiben an die Gemeinden des Landkreises Rosenheim) gibt es seit dem Jahreswechsel 2018 folgende Änderung:
An die Integrierte Leitstelle Rosenheim (ILS) ist ab dem 01.01.2018 keine telefonische / schriftliche Meldung von Daxenfeuern, Petersfeuern etc. mehr erforderlich.
Entscheidungsgrund: Die seit Jahren gängige Praxis, dass solche Feuer telefonisch bei der Rettungsleitstelle gemeldet und erfasst werden, ist nun nicht mehr aktuell. Mit dieser Vorgehensweise konnten keine Einsätze verhindert werden; bei einem Notruf war ein gemeldetes Feuer nie zweifelsfrei der Notrufmeldung zuzuordnen. Der beiderseitige Arbeitsaufwand hatte also keinen grossen Nutzen und wird daher nun beendet.
Die einschlägigen Vorschriften bleiben von dieser Änderung unberührt und gelten weiter. Alle Ausführenden werden gebeten, die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB), die Verordnung über das Beseitigen von Pflanzenabfällen, das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG), die Naturschutzgesetze sowie die Natur- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen des Landkreises Rosenheim zu beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft
(www.lwf.bayern.de) oder unter Telefon 08161-71 4801.