Maskenpflicht und Mindestabstand auf den Friedhöfen von Rimsting und Greimharting
Die Gemeinde Rimsting, als Friedhofsträger, ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen zu sorgen.
Während der Corona-Pandemie gilt deshalb bis auf weiteres, dass auch im Friedhof das Tragen von Masken erforderlich ist und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss.
An den Eingängen der Friedhöfe wird durch Hinweisschilder hierauf aufmerksam gemacht.